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Mitgliedschaft

Unseren Aufnahmeantrag findet ihr hier.



Bitte senden Sie diesen Aufnahmeantrag unterschrieben an uns:

Per E-Mail:
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oder

Per Post:
Postsportverein Landshut e.V.
Eichenstr. 3
84032 Landshut

Wir freuen uns auf euch!



Seit 2016 erheben wir folgende Monats-Mitgliedsbeiträge.
Diesen werden jährlich vom angegebenen Konto per Lastschrift verbucht.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

2 €

Ermäßigung für Schüler, Studenten, Auszubildende 

2 €

Erwachsene

5 €

Ehepaare

7 €

Familien

8,50 €

Zusätzliche Sonderbeiträge für:  
    Badminton
 
Kinder bis einschl. 10 Jahre      kein Sonderbeitrag
          Kinder u. Jugendliche von 11 bis einschl. 15 Jahre

 
2,50 €

Jugendliche von 16 bis einschl. 18 Jahre, Auszubildende u. Studenten über 18 Jahre

3,50 €

            Erwachsene

5,00 €

    Tennis (Jahrespauschale)
 
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre

 30 €

Jugendliche bis 18 Jahre

 60 €

Schüler, Studenten und Auszubildende über 18 Jahre 

 80 €

Einzelmitglied

120 €

Ehepaare

180 €

Garderobenschränkchen     

 20 €

 

Gestaffelte Jahrespauschale im Jahr der Neuaufnahme

Eintritt von - bis Erwachsene Ehepaare

Jugendliche
bis 18 Jahre

Schüler, Azubi, Stud.
über 18 Jahre 

Kinder bis
16 Jahre

01.01 - 30.06

120 €

180 €

60 €

80 €

30 €

01.07 - 31.07

 80 €

120 €

40 €

60 €

20 €

01.08 - 31.08

 60 €

 80 €

30 €

40 €

15 €

31.08 - 31.12

 30 €

 40 €

15 €

30 €

8 €

 

Für Mitglieder, die sich noch in der Schulausbildung oder im Studium befinden und jene, welche einen Sozialpass haben, bieten wir Ermäßigungen auf die Mitgliedsbeiträge an. 

Um den ermäßigten Beitrag zu erhalten, senden Sie bitte einen entsprechenden Nachweis per E-Mail an info@postsportverein-landshut.de oder zeigen Sie den Nachweis beim zuständigen Abteilungsleiter vor. Der Nachweis ist bei der Aufnahme sowie jährlich im Januar vorzulegen. Bei Fragen hierzu können Sie sich auch gerne an die oben genannte E-Mail-Adresse wenden.

Anmerkung: Kündigungen sind lt. Satzung nur schriftlich zum Jahresende mit einer
Kündigungsfrist von 2 Monaten zu erklären.